Wissenschaftlicher Preis
der Österr. Gesellschaft für Neurochirurgie

 


Die Österreichische Gesellschaft für Neurochirurgie vergibt alle zwei Jahre einen Preis für wissenschaftliche Publikationen aus dem Fachgebiet Neurochirurgie. Erstmals wird dieser Preis anlässlich der Jahrestagung der Gesellschaft 1993 vergeben.

Der Preis wird von der Firma SmithKline Beecham zur Verfügung gestellt.
 

Zur Einreichung:

- Der Einreicher muss Österreichischer Staatsbürger sein.

- Der Einreicher muss Neurochirurg(in) in Ausbildung oder Facharzt(-ärztin) für Neurochirurgie sein.

- Eingereicht wird eine Publikation, deren VerÖffentlichung nicht länger als zwei Jahre vor dem Einreichungstermin erfolgte.

- Bis 31. März des Jahres der Preisverleihung muss die Publikation an den Ersten Vorsitzenden der Gesellschaft gesendet werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

- Der Erstautor, der als Einreicher fungieren muss, darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 38 Jahre sein.

- Der Erstautor darf jeweils nur eine Arbeit einreichen.

- Die Publikation muss in fünffacher Ausfertigung vorgelegt werden.
Arbeiten die nicht in Deutsch oder Englisch erschienen sind, müssen autorisiert übersetzt und eingeschickt werden.
 

Bis 31. Juli des Jahres der Preisverleihung ist der Preisträger von der Jury zu ermitteln.

Mitglieder der Jury sind:
Böck (Wien), Fischer (Linz), Pendl (Graz), Twerdy (Innsbruck)

über Vorschlag des Vorstandes kann bei einer Jahreshauptversammlung der Gesellschaft mit 2/3-Mehrheit die Jury in ihrer personellen Zusammensetzung geändert werden.
Der ermittelte Preisträger ist vom Ersten Vorsitzenden darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen und wird zugleich aufgefordert, bei der Jahrestagung der Gesellschaft seine ausgezeichnete Arbeit vorzustellen.

Der Preis wird nur an den Erstautor überreicht.